Der Jugendmigrationsdienst fördert den individuellen Integrationsprozess junger Menschen mit Zuwanderungsgeschichte von 12 bis zu 27 Jahren. Vorrangig dabei sind nicht mehr vollzeitschulpflichtige junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zwischen 16 und 27 Jahren. Diese Altersgrenzen ergeben sich einerseits aus den Zulassungskriterien für Integrationskurse und andererseits aus den altersbedingten Einschränkungen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes.
Die Besonderheit des Hauses der Kulturen besteht in der Kooperation und Zusammenarbeit von drei Wohlfahrtsverbänden, die sich unter einem Dach, geregelt durch einen Kooperationsvertrag, für die Rechte und Belange von Migranten:innen in Herten einsetzen. Zu den Vertragspartnern gehören seit 2002 die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen, der www.haus-der-kulturen.de/index.php?id=568
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