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Schulbegleitung Recklinghausen

Wildermannstraße 69 | 45659 Recklinghausen

Das Angebot der Schulbegleitung richtet sich an Kinder mit besonderem Förderbedarf, die körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von Behinderung bedroht sind.

Die schulbegleitende Maßnahme ist an allen Regel- und Förderschulen des Kreises Recklinghausen möglich. Die Antragstellung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten mit unterstützender Stellungnahme der Schule in der Regel an das Kreissozialamt oder die örtlichen Jugendämter. Die Mitarbeiter:innen der Schulbegleitung beraten bei Bedarf bei der Antragsstellung.

Die Qualifikation der Schulbegleiter:innen richtet sich nach dem vorher festgestellten Bedarf und der daraus resultierenden Beauftragung. Schulbegleiter:innen sind Fachkräfte der Sozial- und Heilberufe, Kräfte im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) sowie erfahrene Nichtfachkräfte.

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
07.30 bis 16 Uhr
Freitag
07.30 bis 15 Uhr
Stephanie Richter Leitung
Wulfener Markt 5 46286 Dorsten
Telefon
02369 934520
Moritz Spiekermann Ansprechperson
Wildermannstraße 69 45659 Recklinghausen
Telefon
02361 9316712
Telefon
0176 16162054
Julia Weber Ansprechperson
Wulfener Markt 5 46286 Dorsten
Telefon
02369-934514

Schwerpunkte

gibt es nicht

Besonderheiten

An der von-Ketteler-Schule in Dorsten und der Martin-Luther-King-Schule in Castrop-Rauxel wird ein Poolmodell angeboten. Kinder mit Anspruch auf Integrationshilfe bekommen nach diesem Modell Unterstützung durch das Integrationsteam, welches fest angebunden an den jeweiligen Schulen tätig ist. Die Teamleitung steht als Ansprechpartner:in vor Ort zur Verfügung. Die Vorteile dieses Models sind vielfältig: Die Personalkontinuität wird gewahrt. Die Stigmatisierung einzelner Schüler:innen wird vermindert. Eine Betreuung durch eine vertraute Integrationskraft ist auch bei kurzfristigen Ausfällen gewährleistet. Das Hilfesystem, welches das Integrationsteam leistet, macht im Gegensatz zur Einzelfallhilfe eine gezieltere Steuerung der Hilfen möglich. Eine Einzelfallhilfe ist weiterhin möglich.

Schulbegleiter:innen werden ganzjährig eingestellt.