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Jugendwohngruppe Wiesenstraße

Wiesenstraße 55 | 45770 Marl

Die Jugendwohngruppe Wiesenstraße ist für neun Jugendliche ab 14 Jahren ausgelegt, die nicht im familiären Kontext verbleiben können.

Die Aufnahme erfolgt in Abstimmung mit dem Jugendamt gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Ausgeschlossen von einer Aufnahme sind Jugendliche, die eine starke Gewaltbereitschaft oder eine akute Suchtproblematik mit mangelnder Einsicht und Änderungsbereitschaft sowie andauernder Selbst- und Fremdgefährdung aufweisen.

Die Wohngruppe bietet einen Schutz- und Lebensraum, in dem die Selbstständigkeit gefördert und eine Integration in Schule, Beruf und das soziale Umfeld ermöglicht wird. Gemeinsam mit den Jugendlichen wird eine realistische Lebensperspektive erarbeitet. Diese orientiert sich, vor dem Hintergrund der individuellen Fähigkeiten, am Willen der Jugendlichen.

Öffnungszeiten

Montag bis Sonntag
ganztägig
Elmar Havermann Leitung
Wiesenstraße 55 45770 Marl
Telefon
02365 9245841
Telefon
0176 19003470

Schwerpunkte

Die Mitarbeiter:innen leisten Unterstützung und Anleitung in der Bewältigung der Herausforderungen des Alltages. Dadurch werden die Jugendlichen in die Lage versetzt, sich in ihrer Persönlichkeit zu entwickeln. Sie können sich schulisch und beruflich orientieren und gesellschaftlich integrieren.

Die Jugendwohngruppe Wiesenstraße für Mädchen und Jungen befindet sich im Marler Stadtteil Drewer in einem ehemaligen Schulungs- und Tagungshaus. Die wohnlich umgebauten Räumlichkeiten befinden sich im Nordflügel des Hauses.

Die Jugendwohngruppe kooperiert mit Eltern, Lehrerkräften, Ausbildungsstellen und dem Freundeskreis.

Besonderheiten

Die Jugendwohngruppe verfügt über sieben großzügige Einzelzimmer mit eigenem Sanitärbereich und zwei Appartements mit eigenem Sanitärbereich und Kleinküche. Als Gemeinschaftsräume stehen ein Wohnzimmer, eine Wohnküche sowie ein Freizeit- und Hobbyraum mit Billardtisch und Tischtennisplatte zur Verfügung. Das Haus ist mit einem Internetanschluss (WLAN) ausgestattet. Ferner können Gemeinschaftseinrichtungen wie eine Turnhalle genutzt werden.