Schulbetreuung Marl

Koordinatorin:

Monique Schuchert-Kappe

Monique Schuchert-Kappe

 

Wildermannstr. 69
45659 Recklinghausen

Tel.: 02361-93167-42
Fax: 02361-93167-19

m.schuchert-kappe@awo-msl-re.de

 

Anmeldung:

Die Anmeldung Ihres Kindes ist über die jeweilige Einrichtung das ganze Jahr möglich.

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Dr.Carl-Sonnenschein-Schule

Öffnungszeiten

In Kooperation mit der Stadt Marl und der Dr.Carl-Sonnenschein-Schule bietet die AWO in den Räumen der Schule eine verlässliche Betreuung in der Zeit von 7:30 Uhr bis 13:45 Uhr an. Vormittags (bis 10:45 Uhr) wird die Betreuung durch die Schule sichergestellt, anschließend (bis 13:45 Uhr) wird sie durch die pädagogischen Fachkräfte gewährleistet.

An dem Projekt „Verlässliche Grundschule“ nehmen Kinder aus den Klassen eins bis vier teil.

Die Schulferien und die beweglichen Ferientage sind von der Betreuung ausgenommen.

An Tagen, an denen wegen ganztägiger Lehrerkonferenzen oder Lehrerfortbildungen kein Unterricht stattfindet, werden die Kinder durch die pädagogischen Fachkräfte betreut.

Unser Ziel

Ziel des Projektes ist es, die angemeldeten Kinder während der unterrichtsfreien Zeit sinnvoll zu beschäftigen und zu betreuen und somit eine verlässliche Aufsicht zu gewährleisten. Insbesondere die Selbständigkeit, die Eigenverantwortung, die Kreativität und das Sozialverhalten der Kinder sollen gefördert und gestärkt werden. Die Kinder können ihre Hausaufgaben in der Betreuung erledigen. Dabei können sie Hilfestellungen seitens der Erzieherinnen erhalten (kein Nachhilfeersatz!), werden aber vor allem zu selbständigem Arbeiten angeleitet und ermutigt. Vielfältige Spiel- und Bastelangebote runden das Betreuungsangebot ab.

Vertragsgrundlagen / Kündigungszeiten / Elternbeiträge

Der Aufnahmevertrag wird für die Dauer eines Schuljahres geschlossen. Er gilt für den Zeitraum vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des nächsten Jahres.

Der Vertrag kann von Seiten der Eltern nur unter Angabe wesentlicher Gründe gekündigt werden. Ein solcher Grund liegt nur vor, wenn das Kind die Schule auf Dauer verlässt, ein Elternteil arbeitslos wird oder das Projekt von einem anderen Träger übernommen wird. Von Seiten des Trägers kann nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. Der Vertrag gilt jeweils vorbehaltlich der Zuschüsse der Landesregierung NRW für das Projekt, der Mindestanmeldung von 10 Kindern für die Betreuungsgruppe und des zur Verfügung stehenden Betreuungspersonals für das Projekt.

Die Betreuungskosten betragen für jedes betreute Kind monatlich 45,00 €. Bei Geschwisterkindern zahlt das erste Kind monatlich 45,00 €, das zweite und jedes weitere Kind 22,50 €.



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