Suche

Suche
.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Reisen Mit Herz

Abschluß des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer/die Teilnehmerin der Arbeiterwohlfahrt UnterbezirkMünsterland-Recklinghausen (nachfolgend Reiseveranstalter)den Abschluss eines Reisevertragesverbindlich an. Die Anmeldung erfolgtschriftlich durch Zusendung eines unterschriebenenAnmeldeformulares.Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den eiseveranstalter zustande. Diese bedarfder Schriftform (Reisebestätigung).Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom

Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das erfür die Dauer von 14 Tagen gebunden ist.Der Vertrag kommt auf der Grundlage diesesneuen Angebotes zustande, wenn derTeilnehmer/die Teilnehmerin innerhalb derBindungsfrist dem Reiseveranstalter gegenüberdie Annahme erklärt.Der Reiseveranstalter setzt voraus, dass dieTeilnehmer/innen reisefähig sind.

Bezahlung

Mit der Reiseanmeldung ist eine Anzahlung bis zur Höhe von 20% des Reisepreises,höchstens jedoch 250 Euro zu leisten. Sie wirdauf den Reisepreis angerechnet. Wenn in der Bestätigung keine anderen Vereinbarungengetroffen wurden, ist die Restzahlung 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Angabe der Kundennummer ist bei Vornahme einer Überweisung unerlässlich, um Fehlbuchungen und Verzögerungen zu vermeiden.

Insolvenzschutz

Den Richtlinien des Reisevertragsrechtes gemäß haben wir für alle Veranstaltungen eine Reiseausfallversicherung abgeschlossen, die im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters die Rückzahlung des gezahlten  Peisepreises sicherstellt sowie die Kosten ersetzt, die dem Reisenden für die Rückreise entstehen. Der ausgehändigte

Sicherungsschein garantiert diese Versicherungsleistungen.

Vorbehalt und Nacherhebung

Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhergesehenen Gründen zu ändern, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen. Treten Preisänderungen um mehr als 5% des Reisepreises ein, so ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin berechtigt, ohne Kosten innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung vom Reisevertrag zurückzutreten.

Alternativ kann die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise aus dem Reiseangebot des Reiseveranstalters verlangt werden. Voraussetzung ist, dass eine adäquate Ersatzreise angeboten wird und ohne Mehrpreis zu organisieren ist.

Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen   Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers/ der Teilnehmerin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Das gleiche gilt, wenn und soweit der Reiseveranstalter für einen dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung des Reiseveranstalters aus unerlaubter Handlung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist   ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, soweit den Reiseveranstalter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich eines eigenen Verschuldens trifft.

Leistungen

Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Eventuelle Abänderungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt wurden. Der Reiseveranstalter behält sich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen Änderungen der Prospektangaben zu erklären. Dies gilt insbesondere für die Wahl des

Transportmittels. Auf etwaige Änderungen wird der Teilnehmer/die Teilnehmerin ausdrücklich hingewiesen.


Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen vor der Reise vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Macht der Teilnehmer/die Teilnehmerin von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch

oder tritt er/sie die Reise nicht an, ohne vom Reisevertrag zurückgetreten zu sein, so kann der Reiseveranstalter eine Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese Entschädigung

wird wie folgt pauschaliert:

Eingang der Rücktrittserklärung vor Reisebeginn bis

42. Tag 50 Euro

41. - 30. Tag 50%

29. - 15. Tag 60%

14. - 7. Tag 80%

6. - 1. Tag 90%

am Abreisetag 100% des Reisepreises.

Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Reiseteilnehmer vorbehalten. Im Einzelfall, insbesondere bei Flug- und Schiffsreisen gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen. Diese werden mit der Reisebestätigung zugesandt.

Anmeldungen in allen Vermittlungsstellen oder per Internet Die Entschädigung entspricht dem vollen Reisepreis abzüglich dem Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die der Reiseveranstalter aus einer anderweitigen

Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

Mitwirkungspflichten/Mängelanzeige

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung oder Minderung der Schäden beizutragen. Er/Sie ist insbesondere verpflichtet, die örtliche Reiseleitung über  seine/ihre Beanstandungen unverzüglich zu informieren, soweit eine solche vorhanden ist und die Behebung der Störung nicht erkennbar aussichtslos ist. Mängel- und Schadensersatzansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise beim Veranstalter geltend zu machen.

Pass-, Visa- undGesundheitsvorschriften

Eine Auflistung der Vorschriften wird dem Teilnehmer/der Teilnehmerin mit der Reisebestätigung übermittelt.

Versicherungen

Eine Gruppenunfall- und Haftpflichtversicherung ist für alle Teilnehmer/innen, soweit sie versicherungsfähig sind, im Reisepreis eingeschlossen. Darüber hinaus wird für alle Teilnehmer/innen eine Reiserücktrittsversicherung

mit Selbstbehalt abgeschlossen, sofern sie in den Leistungen des Reisepreises enthalten ist.

Verjährung

Die Verjährung der Ansprüche des Reisenden aus dem § 651 c - 651 f BGB wird gemäß § 651 m Satz 2 BGB auf ein Jahr verkürzt.

Gerichtsstand

Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Reiseveranstalter und Kaufleuten oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertragens ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der

Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters als Gerichtsstand maßgebend.

Gültigkeit

Für Mutter- bzw. Mutter-Kind-Kuren gelten die aktuellen Reservierungsbedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Sofern abweichende Regelungen nicht getroffen sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Entstehung und/oder die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften,

die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Rücktritt oder Kündigung durch denReiseveranstalter

Wird eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl, auf die in der Ausschreibung für die betreffende Reise und in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen wird, nicht erreicht, ist der Reiseveranstalter

bis zu vier Wochen vor Reisebeginn berechtigt, die Reise abzusagen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer/ die Teilnehmerin unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen von der Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm/ihr eine schriftliche Rücktrittserklärung zuzusenden. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erhält den von ihm/ihr gezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Der

Reiseveranstalter ist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder den Reisevertrag zu kündigen, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters

nachhaltig stört oder wenn er/ sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Der Reisende bleibt verpflichtet, eine Entschädigung für die erbrachten

Teilleistungen zu erbringen.



.