Ambulante Behindertenhilfe
Fachbereichsleitung
Heike Marker

Barkhausstr. 46
45768 Marl
Tel.: 0 23 65 - 60 41 11
E-Mail: h.marker@awo-msl-re.de
Bitte rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.
Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung!
Familienunterstützender Dienst (FuD)
Beratung
Wir unterstützen und beraten Sie in allen behinderungsspezifischen Fragen, z. B.: Was ist die geeignete Freizeitgestaltung für mein Kind? Wie findet mein Kind außerhalb der Schule Freunde? Welche Wohnform ist für mein Kind die richtige? Wo gibt es geeignete Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten? Falls gewünscht, helfen wir Ihnen auch bei Antragstellungen und Schriftverkehr.
Sprechen Sie uns an!
Was ist das - Einzelbetreuung?
Der FuD verfügt über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Ihr Kind zu Hause betreuen, mit ihm spielen, Freizeit gestalten, es zu Therapien und Veranstaltungen begleiten, pflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten durchführen und Sie in Ihren Alltagsaufgaben entlasten. Dabei sind die Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung ihres Kindes selbstverständlich. Wenn Ihr Kind eine Pflegestufe hat, sind diese Einsätze mit der Pflegekasse abzurechnen, denn Sie haben neben dem Bezug auf Geldleistung einen Anspruch auf Sachleistungen. Neben Einzelbetreuungen bieten wir auch Wochenend- und Ferienbetreuungen als Verhinderungspflege, ebenfalls eine Leistung Ihrer Pflegekasse, an.Außerdem haben wir die Möglichkeit, Einzelbetreuungen im Rahmen der Eingliederungshilfe beim Kreissozialamt zu beantragen. Hierbei sind bestimmte Einkommensgrenzen zu berücksichtigen. Sprechen Sie uns an!
Freizeitgruppen
Unsere Gruppen bieten vielfältige Freizeitgestaltungsmöglichkeiten vom Kindes- bis zum Erwachsenenalter. Ausgehend von den Grundsätzen der Normalität und Integration stehen Kontakte zu Gleichaltrigen im Mittelpunkt. An der inhaltlichen Ausgestaltung der Gruppen werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen regelmäßig beteiligt.
Ferienfreizeiten
Sich einmal ohne Eltern den Wind um die Nase wehen lassen - der FuD macht's möglich! In jedem Jahr bieten wir Reisen für verschiedene Altersgruppen zu unterschiedlichen Zielen an. Kompetente Teams betreuen Ihre Kinder bzw. Angehörigen vor Ort, sodass auch Sie einmal eine zeitlang beruhigt durchatmen und wieder Kraft sammeln können. Ihre Kinder üben auch ohne Sie zurecht zu kommen und nicht selten wurden in Ferienfreizeiten erfreuliche Entwicklungsschritte gemacht. Eine Ferienfreizeit ist immer wieder ein aufregendes Erlebnis, dass noch lange in Erinnerung bleibt.
Erkundigen Sie sich auch nach unseren Städtereisen für junge Erwachsene!
Wochenenden
Wochenenden mit und ohne Übernachtung sind seit langem beliebt und eine gute Möglichkeit, das Fernbleiben von zu Hause über einen längeren Zeitraum auszuprobieren. Freude, Spannung und Erleben sind hier Programm! Ob die klassische Schnitzeljagd, das obligatorische „selber kochen", der Theaterbesuch, der Paddelausflug oder Zoobesuch - je nach Wetterlage und Jahreszeit sind der Phantasie hier keine Grenzen gesetzt.
Informieren Sie sich, wann auch Ihr Kind dabei sein kann.
Integrativer offener Jugendtreff in Herten
Unser integrativer offener Jugendtreff ist einzigartig in der weiteren Umgebung. Neben unseren Freizeitgruppen haben wir freitags von 17.00 Uhr bis 19.30 Uhr für Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Behinderung geöffnet. Das Besondere ist die Unverbindlichkeit: Ihr Kind kann ohne Anmeldung spontan dabei sein. Ganz im Sinne eines Jugendzentrums hat es bei uns die Möglichkeit, Gleichaltrige zutreffen, zu klönen, „abzuhängen", zu spielen, zu tanzen oder was sonst auf dem Programm steht.
Elternfrühstück
Uns liegt am Herzen, dass Sie als Eltern gut informiert sind. Deshalb bieten wir u.a. in regelmäßigen Abständen unser „Elternfrühstück" an. An einem Samstagvormittag können Sie entspannt in angenehmer Atmosphäre frühstücken, sich mit anderen Eltern austauschen und über aktuelle Themen informieren. Ihre Kinder werden betreut, sodass das Elternfrühstück eine kleine „Auszeit" vom Alltag ist. Fragen Sie nach dem nächsten Termin.
Schulintegration
Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung und von einer seelischen Erkrankung bedrohte und Betroffene, die einen besonderen Betreuungsbedarf im Schulalltag haben, können durch Einsatzkräfte unseres Dienstes begleitet werden. Diese schulbegleitende Maßnahme ist sowohl an Regelschulen als aber auch an Förderschulen möglich. Die Antragstellung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten mit unterstützender Stellungnahme der Schule an das Kreissozialamt oder die örtlichen Jugendämter. Sprechen Sie uns bei Bedarf an. Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen bei der Antragstellung.



